Schlichtung von Streitigkeiten unter Kaufleuten
In geeigneten Fällen versucht unsere Handelskammer Hamburg Streitigkeiten unter Kaufleuten auf kurzem Wege beizulegen. Geeignete Streitigkeiten sind z. B. Streitigkeiten um Vertragsinhalte oder verspätete oder ausbleibende Lieferung. Naturgemäß eignet sich dieses Verfahren nicht für komplexe Rechtsstreitigkeiten, bei denen etwa umfangreiche Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind. Dann käme beispielsweise eine Mediation in Betracht, die jedoch - in Gegensatz zu diesem Verfahren - Kosten verursacht.
Kaufleute können uns telefonisch oder schriftlich über einen streitigen Sachverhalt mit einem Hamburger Kaufmann informieren und uns um Vermittlung bitten. Hierzu müssen sie selbst nicht Mitglied unserer Handelskammer Hamburg sein. Wir teilen der Gegenpartei dann den Sachverhalt mit, so wie er uns mitgeteilt wurde, und bitten diese um Stellungnahme. Ziel ist es die Parteien so zu einer gütlichen Einigung zu bringen. Häufig lassen sich auf diese Weise kosten- und zeitaufwändige Gerichtsverfahren bzw. die Einholung anwaltlichen Rates vermeiden.

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